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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/10 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, BGB § 138, BGB § 307 Abs. 1
Schlagwörter Zinsen, Steuerpflicht, Kapitallebensversicherung, Abtretung, Darlehen
Rechtsfrage: Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen: Ist eine zivilrechtlich wirksame Abtretung erforderlich, um ein Dienen i.S. von § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG 2002 annehmen zu können? Steht eine mögliche Übersicherung des Darlehens nach §§ 138, 307 Abs. 1 BGB der Steuerpflicht der Zinsen entgegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.12.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 3655/06 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 643
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.10.2011
Erledigungs-Az: VIII R 2/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 66