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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 79/97 |
§§: | EStG § 33a Abs. 2, EStG § 44a Abs. 4 Satz 2, EStG § 9a Satz 1 Nr. 1a, EStR H 192a, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Ausbildung, Aufteilung, Arbeitslohn, Werbungskosten, Pauschbetrag |
Rechtsfrage: | Ausbildungsfreibetrag: Wie ist der Werbungskosten-Pauschbetrag gem. § 9a EStG bei der Ermittlung der anzurechnenden Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen, wenn sich das Kind nur einige Monate in Berufsausbildung befand, aber während des ganzen Jahres Arbeitslohn bezogen hat? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 143/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 79/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 93 |