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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 58/11 (BFH) |
§§: | EStG § 15 a Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kommanditist, Einlageminderung, Stille Beteiligung, Umbuchung, Entnahme |
Rechtsfrage: | Führt eine im Handelsregister eingetragene Haftungsminderung eines Kommanditisten zu einer Einlageminderung i.S. von § 15 a Abs. 3 EStG, soweit die Kommanditeinlage ohne Geldbewegung in eine typisch stille Beteiligung umgewandelt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 490/07 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 05 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.10.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 58/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |