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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 13/18 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Gesonderte Feststellung, Aktivtausch, Verwaltungsvermögen, Junges Verwaltungsvermögen |
Rechtsfrage: | "Junges Verwaltungsvermögen" i.S. des § 13 b Abs. 2 Satz 3 ErbStG 2011 im Falle eines Aktivtauschs: Handelt es sich nicht nur um "Junges Verwaltungsvermögen", wenn es innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren eingelegt wurde, sondern auch, wenn das Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren aus betrieblichen Mitteln angeschafft wurde (sog. Aktivtausch)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.03.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1056/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 09 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 13/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 10 28 |