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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 8/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Pensionsverpflichtung, Pensionsrückstellung |
Rechtsfrage: | Führt die Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu verdeckten Gewinnausschüttungen, weil der Erdienungszeitraum von 10 Jahren nicht gegeben ist, wenn der Geschäftsführervertrag innerhalb dieser Zeit gekündigt worden war, der Geschäftsführer aber tatsächlich die Geschäfte aufgrund mündlicher Vereinbarungen weitergeführt hat? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 5425/00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.06.2001 |
Erledigungs-Az: | I B 8/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 56/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 31.1.2002 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |