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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-275/18 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 146, RL 2006/112/EG Art. 131 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Ausfuhr, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Missbrauch |
Rechtsfrage: | 1. Kann der Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung bei der Ausfuhr von Gegenständen (Art. 146 der Richtlinie 2006/112/EG [im Folgenden: Richtlinie]) davon abhängig gemacht werden, dass die Gegenstände zuerst in ein bestimmtes Zollverfahren überführt werden (§ 66 des Zákon è. 235/2004 Sb., o dani z pøidané hodnoty [Gesetz Nr. 235/2004 über die Mehrwertsteuer])? - 2. Lässt sich eine solche nationale Regelung als Bedingung zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch nach Art. 131 der Richtlinie hinreichend rechtfertigen? |
Vorinstanz: | Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 221 S. 12 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.03.2019 |
Erledigungs-Az: | Rs C-275/18 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 05 |