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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII B 11/00 |
| §§: | AO § 208 Abs. 1 Satz 1, AO § 30, AO § 30 a Abs. 3 |
| Schlagwörter | Steuerfahndung, Verwertung, Bankgeheimnis, Kontrollmitteilung, Kapitalvermögen, Zinsen |
| Rechtsfrage: | Ist es zulässig, dass die Steuerfahndung, die im Rahmen einer richterlichen Beschlagnahmeanordnung bei einer Sparkasse gewonnenen Erkenntnisse über Kapitalvermögen und Kapitaleinkünfte der Kunden bei Strafverfolgungshindernissen ausschließlich für Besteuerungszwecke auswertet? |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 25.11.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | II 71/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 470 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 55 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.06.2001 |
| Erledigungs-Az: | VII B 11/00 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 11 51 |