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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 83/97 |
§§: | BerlinFG § 19 Abs. 2, BerlinFG § 19 Abs. 3, InvZulG § 11 Abs. 2 |
Schlagwörter | Verbleiben, Investitionszulage, Berlin, Betriebssitz |
Rechtsfrage: | Kein Verbleiben von Wirtschaftsgütern wegen Verlegung des Unternehmenssitzes in den Ostteil von Berlin? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 24.05.1995 |
Vorinstanz/AZ: | IV 357/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.12.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 83/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 58 10 |