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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 70/06 (BFH) |
| §§: | EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Landwirtschaft, Grundstück, Umlegungsverfahren, Betriebsvermögen, Entnahme |
| Rechtsfrage: | 1. Färbt die Betriebsvermögenseigenschaft eines zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücks, das in ein Umlegungsverfahren eingebracht wird, auf das im Gegenzug erhaltene Grundstück auch dann und insoweit ab, als das erhaltene Grundstück eine größere Fläche aufweist als das eingebrachte und dafür eine Zuzahlung geleistet werden musste? - 2. Liegt später, im Zeitpunkt der Betriebsübergabe ggf. im Rückbehalt des so erworbenen Grundstücks eine steuerpflichtige Entnahme, wenn eine betriebliche Nutzung (Brachland) und Zuordnung zum Betriebsvermögen (kein Ausweis in der Bilanz) nicht erfolgt war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 22.02.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 1055/98 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 17 04 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.09.2009 |
| Erledigungs-Az: | IV R 70/06 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 39 17 |