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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 64/03 |
§§: | EStG § 1 Abs. 1, DBA FRA Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 |
Schlagwörter | Unbeschränkte Steuerpflicht, Ausland, Arbeitgeber, Doppelbesteuerungsabkommen |
Rechtsfrage: | Arbeitgeberbegriff nach dem DBA FRA: Wem steht für die Arbeitnehmer-Einkünfte eines unbeschränkt steuerpflichtigen leitenden Angestellten einer inländischen GmbH einer französischen Muttergesellschaft, der im Streitjahr auch für die Muttergesellschaft in Frankreich tätig war, das Besteuerungsrecht zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 53/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 48 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 64/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |