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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 22/02
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 351 Abs. 1, EStG § 26 Abs. 2
Schlagwörter Festsetzungsverjährung, Wahlrecht, Veranlagungsart, Änderung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Kann im Rahmen des Einspruchs gegen den (wegen erhöhter Kinderfreibeträge) geänderten Einkommensteuerbescheid das Wahlrecht auf getrennte Veranlagung wegen Festsetzungsverjährung nicht erneut ausgeübt werden? Antrag auf Änderung der Veranlagungsart als rückwirkendes Ereignis nach § 175 AO 1977 trotz der zwei inhaltlich selbständigen Verwaltungsakte bei für die Ehegatten zusammengefassten Einkommensteuerbescheiden? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.11.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 415/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.03.2005
Erledigungs-Az: III R 22/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 25