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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 5/11 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 17
Schlagwörter Schuldzinsen, Wesentliche Beteiligung, Nachträgliche Betriebsausgabe, Nachträgliche Werbungskosten
Rechtsfrage: Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer früheren wesentlichen GmbH-Beteiligung i.S. des § 17 EStG als nachträgliche Betriebsausgaben beim Einzelunternehmen des Klägers oder als nachträgliche Werbungskosten bei seinen Kapitaleinkünften, wenn die Auflösung der GmbH bereits vor dem Veranlagungszeitraum 1999 erfolgte (vgl. BFH-Urteile vom 16.3.2010 VIII R 20/08, BStBl II 2010 S. 787 und VIII R 36/07, BFH/NV 2010 S. 1795)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 06.10.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 86/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 17 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.02.2014
Erledigungs-Az: X R 5/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren X R 5/11 ruht gemäß Beschluss vom 3.4.2013 bis zur Entscheidung in den Revisionsverfahren VIII R 13, 14, 15/11. Nach Entscheidung des BFH durch Urteile vom 29.10.2013 VIII R 13/11, VIII R 14/11 und VIII R 15/11 wird das Verfahren X R 5/11 fortgeführt. - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 15 71