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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 23/18 (BFH) |
§§: | VO (EG) Nr. 338/97 Art. 2 Buchst. j |
Schlagwörter | Einfuhr, Genehmigung, Freimenge, Beschlagnahme, Geschenk, Kaviar |
Rechtsfrage: | Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3551/16 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 02 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.10.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 23/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen -- Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-87/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 01 39 |