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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 17/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst |
Rechtsfrage: | Zum Begriff "anderer Arbeitsplatz". Kein Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem größtenteils im Außendienst tätigen Kfz-Sachverständigen, dem beim Arbeitgeber für die Anfertigung der Gutachten ein Großraumbüro zur Verfügung steht? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 05.08.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 6211/98 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 557 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.08.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 17/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 01 |