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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 27/13 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 19, AO § 65
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Gemeinnützige Zwecke, Zweckbetrieb
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug einer Gesellschaft, deren gemeinnütziger Zweck insbesondere die Wiedereingliederung von schwer vermittelbaren Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt ist und die in diesem Zusammenhang einen Zweckbetrieb in Form eines "Training on the Job" führt: Sind alle Eingangsleistungen für die umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen unverzichtbar und ist daher eine Vorsteueraufteilung nicht geboten? Inwiefern ist es dabei relevant, dass die Wertschöpfungsprozesskette ineffizient ist und die Gesellschaft - zumindest im Streitjahr - Zuschüsse erhalten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.04.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 734/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1532
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 23 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: XI R 27/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 00 70