Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 6/09 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 4
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Rentenversicherung, Einmalzahlung, Dritter, Sparerfreibetrag
Rechtsfrage: 1. Sind erhaltene Rentenzahlungen beim Empfänger auch dann mit dem Ertragsanteil als sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn ihm der für das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses aufzubringende Einmalbeitrag von dritter Seite unentgeltlich zur Verfügung gestellt und er als Bezugsperson eingesetzt worden ist? - 2. Können ggf. die sonstigen Einkünfte i.S. des § 22 EStG durch einen nicht vollständig ausgeschöpften Sparerfreibetrag gemindert werden (vgl. Vorlagebeschluss vom 14.11.2001 X R 32-33/01, BStBl II 2002 S. 183 - Az. des BVerfG: 2 BvL 3/02)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.12.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 1834/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 10 96
Erledigungs-Vermerk: Löschung in den Registern. - (Abtrennung des Revisionsverfahrens der Ehefrau durch Beschluss vom 30.3.2011, neues Az. X R 12/11, dort Einstellung nach Erledigung der Hauptsache durch Beschluss vom 30.3.2011)