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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 39/14 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schuldübernahme, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Sind Zahlungen eines mehrheitlich beteiligten Gesellschafters einer Bauträger-GmbH, der aufgrund eines unentgeltlichen und zeitlich unbegrenzten notariellen Schuldbeitritts bei Verzug der Gesellschaft für Nutzungsausfall und Zinsen in Anspruch genommen wird, im Jahr der Zahlung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1917/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.03.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 39/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 14 02 |