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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 1/03
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Mittelpunkt der Betätigung, Außendienst
Rechtsfrage: Voller oder nur beschränkter Abzug von Aufwendungen für betrieblich genutzte und vom privaten Wohnbereich getrennte Büroräume im Einfamilienhaus eines Verlagsbeauftragten. Abgrenzung zwischen häuslichem Arbeitszimmer und Betriebsstätte. Bilden die Büroräume auch den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 26.09.2002
Vorinstanz/AZ: I 241/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 29 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.03.2004
Erledigungs-Az: X R 1/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 83