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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 16/04 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 |
Schlagwörter | Mietvertrag, Angehörige, Wohnungsrecht, Vermietung |
Rechtsfrage: | Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen: Ist bei dem der Klägerin gehörenden Zweifamilienhaus, dessen untere Etage ihre Mutter auf der Grundlage eines unentgeltlich gewährten Wohnungsrechts nutzt und dessen obere Etage sie mit ihrem Sohn selbst bewohnt, der Abschluss von Mietverträgen mit der Mutter (die auf ihr Wohnungsrecht verzichtete) und dem Sohn (bei fortbestehender gemeinsamen Nutzung der oberen Etage) steuerrechtlich nicht anzuerkennen, weil diese auf überwiegend dem Privatbereich (§ 12 EStG) zuzuordnenden Motiven (Eröffnung des Werbungskostenabzugs und darauf beruhender Abzug von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) beruhen und deshalb nicht dem Einkünfteerzielungsbereich zuzuordnen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4244/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 34 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 16/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 25 54 |