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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 16/03 |
§§: | AO 1977 § 124 Abs. 1, AO 1977 § 124 Abs. 2, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 155 Abs. 1 |
Schlagwörter | Aufhebungsbescheid, Bestandskraft, Aufhebung |
Rechtsfrage: | Beseitigt die Aufhebung eines Steuerbescheides dessen Rechtswirkungen endgültig und abschließend (hier: sind aufgehobene Schenkungsteuerbescheide mit der Aufhebung der Aufhebungsverfügung wieder in Kraft getreten)? Unterschiede zwischen formeller und materieller Bestandskraft der Aufhebungsverfügung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2618/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 35 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 16/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 08 88 |