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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 12/05 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1, EStG § 13 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinnprognose, Stille Reserven |
Rechtsfrage: | Sind bei der Beurteilung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, bei der danach durchzuführenden Totalgewinnprognose die im neu errichteten selbstgenutzten Wohnhaus gebundenen stillen Reserven (steuerfreie Entnahmemöglichkeit) einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4791/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 31 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.08.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 12/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 17 31 |