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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 24/20 (BFH) | 
| §§: | EStG § 35 a, EStG § 11 | 
| Schlagwörter | Handwerkerleistung, Steuerermäßigung, Mieter, Nachweis, Haushaltsnahe Dienstleistung, Veranlagungszeitraum | 
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter einer Eigentumswohnung die Steuervergünstigung des § 35 a EStG in Anspruch nehmen? - In welchem Veranlagungszeitraum kann die Steuerermäßigung unter Berücksichtigung des Zufluss-/Abflussprinzips gegebenenfalls geltend gemacht werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 08.05.2019 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 120/18 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 12 61 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 20.04.2023 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 24/20 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 11 00 | 
