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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 44/05 |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2, EigZulG § 8 Satz 1 |
Schlagwörter | Hofübergabe, Schuldübernahme, Bemessungsgrundlage, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Eigenheimzulage-Bemessungsgrundlage bei Wohnhauserwerb im Rahmen einer Hofübergabe: Sind bei der Übertragung eines Mischvermögens aus steuerrechtlichen Betriebsvermögen (in Höferolle eingetragener Hof) und Privatvermögen (auf dem Hof befindliches Wohnhaus) von Vater auf Sohn gegen Zusage eines Altenteils und Übernahme der auf dem Besitztum ruhenden Grundschulden in die Bemessungsgrundlage für die dem Sohn zu gewährende Eigenheimzulage nur die von ihm für das Wohnhaus übernommenen Verbindlichkeiten oder sämtliche übernommenen Verbindlichkeiten (betriebliche und private) einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 193/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 44/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |