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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 18/98
§§: BewG § 11 Abs. 1, BewG § 11 Abs. 2, BewG § 9 Abs. 2, VStR Abschn. 80
Schlagwörter Anteilsbewertung, GmbH-Anteile, Stuttgarter Verfahren, Konsortialvertrag, persönliche Verhältnisse
Rechtsfrage: Anteilsbewertung nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren bei Vorliegen eines Konsortialvertrags einiger Gesellschafter der GmbH. Ist die Bindung dieser Gesellschafter an dem Konsortialvertrag als persönlicher Grund anzusehen, der nach § 9 Abs. 2 BewG unberücksichtigt zu bleiben hat, so daß die dem Konsortialvertrag unterfallenden Anteile nicht als ein Gesamtanteil zu bewerten sind? Ist somit für diese Anteile die Sonderbewertung nach Abschnitt 80 VStR zu versagen und statt dessen die Regelbewertung nach den Abschnitten 77 bis 79 VStR vorzunehmen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.01.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 4468/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2000
Erledigungs-Az: II R 18/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 58 16