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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 55/00
§§: EStG § 10 e Abs. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 812, BGB § 951
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Fremder Grund und Boden, Wirtschaftliches Eigentum, Nutzungsrecht
Rechtsfrage: Abzugsbetrag nach § 10 e EStG für ein von den Klägern errichtetes Einfamilienhaus auf dem der Mutter und der Tante der Klägerin gehörenden Grundstück. Setzt wirtschaftliches Eigentum neben einem vor der Bebauung vereinbarten Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung auch voraus, dass das Nutzungsrecht vererblich ist (vgl. BMF-Schreiben vom 10.2.1998, BStBl I 1998, 190, Rz 10)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.09.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 479/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2001
Erledigungs-Az: X R 55/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet