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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 102/03 |
§§: | AStG § 8, AStG § 18 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Schweiz, Zwischengesellschaft, Kapitaleinkünfte, passive Einkünfte, Bagatellgrenze, Funktionale Betrachtungsweise |
Rechtsfrage: | Gesonderte Feststellung von passiven Einkünften nach § 18 AStG: Gehören Einkünfte eines inländischen Stpfl. und einer inländischen GmbH aus der Schweiz mit Kapitalanlagencharakter als Nebeneinkünfte oder Folgeeinkünfte noch zu den aktiven Einkünften aus produzierender Tätigkeit (funktionale Betrachtungsweise)? Überschreiten sie zudem eine auch hier möglicherweise zu beachtende Bagatellgrenze von 10 v.H. der gesamten Bruttoerträge ("fast ausschließlich") nicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1385/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 102-104/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 12 84 |