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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 30/03 |
§§: | EStG § 10 e, HGB § 255 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, teilentgeltlicher Erwerb, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, höherer Standard |
Rechtsfrage: | Stellen Aufwendungen für Baumaßnahmen, die anlässlich der teilentgeltlichen Übertragung eines Einfamilienhauses vor dessen erstmaliger Nutzung durch den neuen Eigentümer durchgeführt werden und dazu führen, dass das Gebäude einen höheren Standard erhält und betriebsbereit wird, in voller Höhe Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB dar oder liegen - soweit das Grundstück unentgeltlich erworben wurde - nicht nach § 10 e EStG begünstigte nachträgliche Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB bzw. keine Anschaffungskosten durch Verzicht auf einen Aufwendungsersatzanspruch vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1014/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 01 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 30/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 01 |