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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 19/94
§§: EStG § 10 e Abs. 1, Abs. 6
Schlagwörter § 10 e, Vorkosten, Ablösung, Mietverhältnis
Rechtsfrage: Kann der Erwerber einer Eigentumswohnung die an den bisherigen Mieter gezahlte Ablösesumme für die Beendigung des Mietverhältnisses nach § 10 e Abs. 6 EStG als Vorkosten abziehen oder handelt es sich um Anschaffungskosten der Wohnung?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Fundstelle: BFH-Jahresbericht 1994
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.1998
Erledigungs-Az: X R 19/94
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt und Klage zurückgenommen