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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 89/03
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Kürzung, Gewerbesteuer, Grundbesitzverwaltung, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für "ausschließliche" Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes: Ist der Begriff "ausschließlich" in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in zeitlicher Hinsicht so zu verstehen, dass die Verwaltung eigenen Grundbesitzes während des gesamten Erhebungszeitraums bis zur letzten Sekunde andauern muss? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.01.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 2657/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 950
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.08.2004
Erledigungs-Az: I R 89/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 95