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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 12/18 (BFH) |
§§: | UStG § 18 Abs. 2 Satz 4, UStDV § 47 Abs. 3, UStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sondervorauszahlung, Rechtmäßigkeit, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Liegt die Voraussetzung des Beginns einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i.S.d. § 47 Abs. 3 UStDV dann vor, wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr erstmals in der Form ausübt, dass er nun als umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer selbständig tätig wird, oder ist die Vorschrift nicht anwendbar, wenn der Kläger den betreffenden Beruf oder das betreffende Gewerbe bereits vor dem laufenden Kalenderjahr ausübt, ohne dass er in diesem vorangegangenen Zeitraum als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 UStG zu qualifizieren ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 404/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 11 42 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |