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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 11/18 (BFH) |
§§: | UStG § 24, RL 2006/112/EG Art. 295 Abs. 1 Nr. 1, RL 2006/112/EG Art. 295 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Durchschnittssatz, Landwirtschaft, Betrieb, Pauschalierung, Landwirtschaft, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Entspricht es der richtlinienkonformen Auslegung des § 24 Abs. 1 UStG, die umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung für mehrere tierhaltende, jeweils die Vieheinheitengrenze einhaltenden "Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" im Rahmen eines umsatzsteuerrechtlich einheitlichen Unternehmens zuzulassen? - 2. Erlaubt es der nach Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL heranzuziehende nationale Betriebsbegriff, dass ein Unternehmer für Zwecke der Pauschalregelung des § 24 Abs. 1 UStG mehrere Betriebe haben kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 180/15 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 11/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 19 61 |