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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 55/99 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 179 Abs. 1,2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, BGB § 743 ff. |
Schlagwörter | Einkünftezurechnung, Miteigentümer, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielung/-Zurechnung bei Vermietung durch einen Miteigentümer - Sind der geschiedenen Ehefrau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entsprechend ihrem hälftigen bürgerlich-rechtlichen Miteigentumsanteil zuzurechnen, wenn ihr früherer Ehemann entsprechend der bisherigen Handhabung auch nach der Scheidung allein die Verwaltung des Hauses wahrnahm, Mietverträge abschloss und die Mieten vereinnahmte, sie aber im Innenverhältnis durch laufende monatliche Zahlungen an den Einnahmen beteiligte, oder sind dem Ehemann mangels einer Mitvermieterstellung seiner geschiedenen Ehefrau die Einkünfte in vollem Umfang zuzurechnen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 66/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.06.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 55/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 29 |