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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/12 (BFH)
§§: UStG § 13 c, InsO § 143, InsO § 144, InsO § 129, AO § 251
Schlagwörter Haftung, Abtretung, Insolvenzforderung, Rückgewähr, Rückgriffsanspruch
Rechtsfrage: Verhältnis der Anfechtung von Forderungsabtretungen im Insolvenzverfahren zur Haftungsinanspruchnahme nach § 13 c UStG: 1. Ist § 13 c UStG so auszulegen, dass mit Insolvenzeröffnung und Geltendmachung eines Anfechtungsanspruchs eine wirksame Vereinnahmung des Forderungsbetrages durch den Haftungsschuldner 'ex tunc' nicht mehr besteht? - 2. Führt die Anfechtung einer Abtretung nach §§ 129 ff. InsO zur Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgeschäfts oder entsteht vielmehr ein Rückgewähranspruch in Form eines schuldrechtlichen Verschaffungsanspruchs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.06.2012
Vorinstanz/AZ: 5 K 2914/11 H (U)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.11.2013
Erledigungs-Az: V R 21/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 06 91