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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 30/03
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, GG Art. 20, StEntlG 1999/2000/2002
Schlagwörter Fünftelregelung, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Ist die Anwendung der sog. Fünftel-Regelung auf eine Entlassungsentschädigung, die am 21.10.1996 vereinbart und im Januar 1999 abgerechnet wurde, verfassungsgemäß? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.10.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 3588/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 39 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2010
Erledigungs-Az: IX R 79/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an das BVerfG durch BFH-Beschluss v. 2.8.2006 - XI R 30/03 - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 57/06 ausgesetzt - abgegeben an IX. Senat - neues Az: IX R 79/03 - Erledigung der Hauptsache