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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 44/06 |
§§: | EStG § 55 Abs. 7, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1 Satz 5 |
Schlagwörter | Land- und Forstwirtschaft, Grundstück, Gewillkürtes Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Zuordnung von Grundstücken bei Einführung der Bodengewinnbesteuerung: Mussten Grundstücke, die zum maßgeblichen Stichtag 1.7.1970 zum gewillkürten Betriebsvermögen rechneten, durch ausdrücklichen Widmungsakt dem nun erstmals steuerverhafteten Betriebsvermögen zugeordnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2167/04 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 47 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2009 |
Erledigungs-Az: | IV R 44/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 27 03 |