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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 83/99 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Tantieme, Anstellungsvertrag |
Rechtsfrage: | Führt die Gewährung einer Tantieme vom Jahresgewinn vor Körperschaftsteuer und Tantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer abweichend von den Vereinbarungen in den Geschäftsführer-Anstellungsverträgen zu verdeckten Gewinnausschüttungen? |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2740/96 K, G, F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2000 |
Erledigungs-Az: | I B 83/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 52 27 |