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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 95/02
§§: EStG § 32 Abs. 6 Satz 1, BGB § 1612 b, EStG § 32 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1, EStG § 31
Schlagwörter Kindergeld, Österreich, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Anspruch des im Inland lebenden Elternteils auf den Kinderfreibetrag, wenn er für das im Ausland beim anderen Elternteil lebende Kind Unterhalt zahlt, der andere Elternteil im Ausland eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung erhält und sich diese Leistung nach der Rechtsordnung des ausländischen Staates nicht auf die Höhe des vom Elternteil im Inland geschuldeten Unterhalts auswirkt (hier: Familienbeihilfe in Österreich)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 24.10.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 4529/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 12 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2003
Erledigungs-Az: VIII R 95/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 71