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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 16/12 (BFH) |
§§: | KN Unterpos. 3918 9000, KN Unterpos. 4409 1018 |
Schlagwörter | Einreihung |
Rechtsfrage: | Einreihung von Terrassendielen, bestehend aus ca. 60 - 65 % Holzfasern, ca. 35 - 40 % Kunststoff sowie stabilisierenden Farb- und anderen Zusatzstoffen. Zur Herstellung werden die Bestandteile zusammen erhitzt und in Form gegossen. Ist aufgrund des Herstellungsverfahrens und der Eigenschaften der Ware (durchgehende Wasser- und Feuchtigkeitsbeständigkeit, erhöhte Witterungs- und Farbfestigkeit, freie Formbarkeit) der Kunststoff als charakterbestimmend anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2416/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.02.2013 |
Erledigungs-Az: | VII R 16/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |