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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 55/20 (BFH)
§§: AO § 240, AO § 251 Abs. 3, InsO § 39 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Säumniszuschlag, Zinssatz, Rechtmäßigkeit
Rechtsfrage: Ist die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe eines Zinssatzes von 6 Prozent p.a. für Steuerschulden aus den Jahren 2012, 2015 und 2016 als verfassungsgemäß zu beurteilen, insbesondere wenn der betreffende Insolvenzschuldner bereits ab 2014 zahlungsunfähig war? - Inwiefern greifen für Säumniszuschläge die in den Beschlüssen des BFH vom 25.4.2018 IX B 21/18 (BFHE 260 S. 431, BStBl 2018 II S. 415) sowie vom 3.9.2018 unter VIII B 15/18 (BFH/NV 2018 S. 1279) bezeichneten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Zinssatzes von Nachzahlungszinsen aus § 238 Abs. 1 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.10.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 11/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 17 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.11.2022
Erledigungs-Az: VII R 55/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 05 18