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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 44/20 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Fahrtenbuch, Nachweis, Schätzung, 1 %-Regelung, Privatnutzung, Firmenwagen
Rechtsfrage: Dürfen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht durch Belege nachgewiesene Aufwendungen geschätzt werden oder ist in diesen Fällen der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeugs zwingend gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.10.2020
Vorinstanz/AZ: 8 K 611/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 01 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2022
Erledigungs-Az: VI R 44/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 06