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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 50/10 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5, HGB § 246, HGB § 249, HGB § 250, HGB § 252 |
Schlagwörter | Passive Rechnungsabgrenzung, Rückstellung, Mietvertrag, PKW |
Rechtsfrage: | Darf die Klägerin aufgrund eines sog. Mehrkomponentengeschäftes (hier: Mietvertrag über ein Fahrzeug mit Fahrzeugrestwertauskehrung) einen Passivposten in Höhe des an den Mieter auszukehrenden Fahrzeugrestwertes in der Bilanz bilden, soweit dieser den kalkulierten Fahrzeugrestwert übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4384/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 03 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.09.2011 |
Erledigungs-Az: | I R 50/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 39 39 |