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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/20 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d, BRAO § 51
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Versicherungsbeitrag, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwalt, Eigenbetriebliches Interesse
Rechtsfrage: Ist die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers (Partnerschaftsgesellschaft mbB) Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte, wenn der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme (§ 51 BRAO) übersteigenden Versicherungsschutz gewählt hat und sich der Versicherungsschutz auch auf die in der Anlage zum Versicherungsschein namentlich aufgeführten angestellten Rechtsanwälte erstreckt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 09.09.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 1486/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 18 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.07.2021
Erledigungs-Az: VI R 42/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache