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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 41/04
§§: UStG 1999 § 18 a Abs. 4, UStDV 1999 § 17 a Abs. 2 Nr. 2, UStDV 1999 § 17 c Abs. 2 Nr. 9
Schlagwörter Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerfreiheit, Ausfuhrlieferung, Nachweis, Ort
Rechtsfrage: 1. Ist der buchmäßige Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung an einen österreichischen Käufer auch dann ausnahmsweise als erfüllt anzusehen, wenn eine der in der Soll-Vorschrift des § 17 c Abs. 2 Nr. 1 bis 9 UStDV genannten Angaben nicht aufgezeichnet worden ist? - 2. Ist in sog. Abholfällen mit unstreitig wahrheitsgemäßer Bestätigung des körperlichen Transports in das Bestimmungsland die Aufzeichnung des Bestimmungsorts gemäß § 17 c Abs. 2 Nr. 9 UStDV verzichtbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 06.05.2004
Vorinstanz/AZ: 15 K 1590/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2007
Erledigungs-Az: V R 41/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 61 27