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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 44/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, AO § 15 |
Schlagwörter | Abgeltungsteuer, Darlehen, Nahestehende Person, Verfassung, Angehörige |
Rechtsfrage: | Ist die Regelung des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig? Erfasst der unbestimmte Rechtsbegriff der "einander nahe stehenden Personen" auch Angehörige? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2365/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 44/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 21 87 |