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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 32/98
§§: InvZV § 2 Satz 1 Nr. 6, InvZulG § 2 Satz 1 J: 1991, AO 1977 § 12, EStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Verbleiben, Anlagevermögen, Betriebsvermögen, Wirtschaftlicher Verbrauch
Rechtsfrage: Kein Verbleiben von Wirtschaftsgütern, die innerhalb der Dreijahresfrist teilweise abgerissen, oder weit unter den Anschaffungskosten versteigert wurden. Liegt das vorzeitige Ausscheiden der Wirtschaftsgüter in der Produktionsstillegung und Einstellung des Betriebes oder im wirtschaftlichen Verbrauch der Wirtschaftsgüter selbst (Wegfall des Absatzmarktes ) begründet?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 10.03.1998
Vorinstanz/AZ: I 78/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1216
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.1999
Erledigungs-Az: III R 32/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 17 54