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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 41/13 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 8, HGB § 230, BGB § 675 |
Schlagwörter | Kapitaleinkünfte, Schneeballsystem, Stille Gesellschaft, Geschäftsbesorgungsvertrag, Scheinrendite |
Rechtsfrage: | 1. Führt die Kapitalanlage in einem in betrügerischer Absicht betriebenen Schneeballsystem zu einem entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag oder zur Begründung einer stillen Gesellschaft i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG? - 2. Sind Zahlungen der Kapitalanlagegesellschaft bis zur Höhe des vom Anleger eingesetzten Kapitals als Kapitalrückzahlungen einzuordnen? - 3. Führen auch lediglich (buchhalterisch) gutgeschriebene und wiederangelegte Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem zu einem Zufluss i.S. des § 11 Abs. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1680/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1236 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 19 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 41/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 34 45 |