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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 14/09 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6, UStG 1999 § 10 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Erschließungskosten, Unentgeltliche Zuwendung, Werklieferung, Grundstück |
Rechtsfrage: | Führt eine unentgeltliche Werklieferung zu einer steuerbaren unentgeltlichen Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999, wenn der Gegenstand der unentgeltlichen Lieferung mit dem Gegenstand einer gegenüber einem Dritten erbrachten entgeltlichen Leistung identisch ist und beide Leistungen durch einen einheitlichen Akt erbracht werden (hier: Errichtung von Erschließungsanlagen als unentgeltliche Werklieferung an eine Gemeinde und Erbringung entgeltlicher sonstiger Leistungen in Form von Erschließungsleistungen an private Grundstückseigentümer)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 01.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 461/06 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 18 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 14/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 36 89 |