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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/07 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 1, EStG § 15
Schlagwörter Betriebsvermögen, Bewertungsabschlag, Mitunternehmer, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Schenkungsteuer
Rechtsfrage: Ist der Bewertungsabschlag nach § 13 a ErbStG für die Übertragung eines Teilgeschäftsanteils an einer Besitzgesellschaft (GbR) mangels Mitunternehmerstellung nicht zu gewähren, wenn ein auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkter Rückübertragungsanspruch vereinbart und/oder ein Nießbrauchsrecht eingeräumt worden ist, wonach dem Nießbraucher Gewinne und Verluste (auch am Surrogat des Geschäftsanteils; Umfang?) zustehen, Vollmacht zur Stimm- und sonstigen Verwaltungsrechtsausübung sowie ein Weisungsrecht (Umfang?) hinsichtlich der Stimmrechtsausübung erteilt sind? - Sind die Regelungen im Vertrag so auszulegen, dass der Übernehmer Mitunternehmerinitiative durch Stimmrechtsausübung entfalten kann und Mitunternehmerrisiko hinsichtlich seiner Beteiligung an den stillen Reserven, dem Geschäftswert und dem Wert seines Anteils sowie ein Haftungsrisiko für Verbindlichkeiten trägt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.11.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 3292/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 944
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2008
Erledigungs-Az: II R 14/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache