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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 57/08 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 63, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 40 b
Schlagwörter Steuerfreiheit, Arbeitnehmeranteil, Betriebliche Altersversorgung, Arbeitgeber
Rechtsfrage: Sind Eigenanteile von Arbeitnehmern an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse geschlossen worden ist? Wie ist der Begriff "Beiträge des Arbeitgebers" in § 3 Nr. 63 EStG auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.11.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 5/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 269
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 01 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2010
Erledigungs-Az: VI R 57/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 53