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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 67/00
§§: EStG § 10 e, EStG § 34f, EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Wirtschaftliches Eigentum, Kaufvertrag, Mieter
Rechtsfrage: Wurden die Käufer eines von ihnen als Mieter bewohnten Einfamilienhauses bereits mit Abschluss des Kaufvertrags (am 27.12.1993) wirtschaftliche Eigentümer, so dass ihnen schon im Streitjahr 1993 Steuerbegünstigungen nach §§ 10 e, 34 f EStG sowie die anteilige Abschreibung für ein häusliches Arbeitszimmer zustanden, obwohl das zivilrechtliche Eigentum erst mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung (am 17.1.1994) überging, weil der Eigentumswechsel allein vom Verhalten der Käufer abhängig war? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.04.2000
Vorinstanz/AZ: I 193/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 791
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2001
Erledigungs-Az: X R 67/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 53 20