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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 45/07 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, LStDV § 1 Abs. 2, EStG § 18, FGO § 56 |
Schlagwörter | Musiker, Arbeitnehmer, Arbeitslohn, Lohnsteuerabzug, Selbständige Arbeit, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Sind in einer Gaststätte auftretende Musiker nach dem Gesamtbild der Verhältnisse Arbeitnehmer, sodass von den gezahlten Gagen Lohnsteuer einzubehalten ist, oder selbständig Tätige? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 200/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 45/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |