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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 101/02 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 26, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 53
Schlagwörter Steuervergünstigung, Lehrtätigkeit, Ausland, Kinderfreibetrag, Kinderexistenzminimum
Rechtsfrage: 1. Beschränkt sich die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 EStG allein auf Vergütungen inländischer Körperschaften des öffentlichen Rechts und liegt deshalb ein Verstoß gegen den EG-Vertrag (Art. 59 ff. EGV) vor, wenn die Lehrvergütung eines grenzüberschreitend tätigen Hochschullehrers für einen Lehrauftrag in Frankreich ohne Berücksichtigung der einbehaltenen französischen Sozialversicherungsbeiträge voll der Einkommensteuer unterworfen wird? - 2. Ist die Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes für den Veranlagungszeitraum 1991 durch die Sondervorschriften des § 53 EStG in der vom BVerfG geforderten Höhe umgesetzt worden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.01.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 151/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1307
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2008
Erledigungs-Az: VIII R 101/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 33 42