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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 14/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Herstellungskosten, Gebäude, Renovierung, Abgrenzung, Gebäudeteil
Rechtsfrage: Abgrenzung von Aufwendungen in Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei räumlich getrennten Baumaßnahmen (Neu-/Umbau nach Teilabbruch) in einem zur Fremdvermietung genutzten Gebäude: Ist in den Fällen, in denen eine einheitliche Nutzung des Gebäudes gegeben ist und damit insgesamt nur ein Wirtschaftsgut vorliegt, für die Beurteilung der Frage, ob Baumaßnahmen zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB geführt haben, auf das gesamte Gebäude abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.10.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 1733/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 879
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 13 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2010
Erledigungs-Az: IX R 14/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 17