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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 19/01 |
§§: | FGO § 119 Nr. 3, MdF-AnO § 1, AO 1977 § 130, StBerG § 40 a |
Schlagwörter | Wiederaufnahme, Widerruf, Rechtliches Gehör |
Rechtsfrage: | Wurde das Recht auf rechtliches Gehör verletzt, weil das Gericht ohne Unterrichtung des Klägers abgeschlossene Vorprozessakten beigezogen hat? Mangelhafte Sachverhaltsaufklärung durch unterlassene Zeugeneinvernahme und ausschließliche Berücksichtigung der schriftlichen Zeugenerklärung? Falsche Auslegung des Begriffs "Bürger" in § 1 MdF-AnO mit "Staatsbürger der DDR"? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 08.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 314/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2002 |
Erledigungs-Az: | VII R 19/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 67 72 |