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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 16/97 |
§§: | EStG § 26, EStG § 26b, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ehe, Eheähnliche Gemeinschaft, Ausländer, Zusammenveranlagung |
Rechtsfrage: | Ist eine Zusammenveranlagung im Hinblick auf den Begriff "Ehegatten" i.S. des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG möglich, wenn der Ehemann sowohl die deutsche als auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzt und die Ehe mit der ägyptischen Staatsangehörigen im Inland nur vor dem ägyptischen Generalkonsulat geschlossen worden ist. Sind die von der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Grundsätze zur sog. "hinkenden Ehe" auf das Steuerrecht übertragbar? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1996 |
Vorinstanz/AZ: | VI 226/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.04.1998 |
Erledigungs-Az: | VI R 16/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 16 04 |