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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 1/12 (BFH)
§§: AO § 169 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Festsetzungsverjährung, Änderungsmöglichkeit
Rechtsfrage: Änderbarkeit von Steuerbescheiden nach Eintritt der Festsetzungsverjährung: Kann sich das Finanzamt auf den Eintritt der Verjährung auch dann berufen, wenn es eine mehr als ein Jahr vor Ablauf der Festsetzungsfrist eingegangene gesetzlich vorgeschriebene Steuererklärung nicht bearbeitet? Ist das Finanzamt gehalten vor Ablauf der Festsetzungsfrist tätig zu werden? Kann der Steuerpflichtige diesbezüglich auf das Finanzamt einwirken? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.05.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 3279/06 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2013
Erledigungs-Az: IX R 1/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 91