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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 89/08 (BFH)
§§: AO § 9 Satz 2, EStG § 62 Abs. 1, AO § 8, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 a
Schlagwörter Kindergeld, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz, Inland, Arbeitnehmer, EG, EU
Rechtsfrage: Haben ausländische Bauarbeiter, die längere Zeit (im Streitfall fast ein Jahr) im Inland arbeiten ohne dass sich eine dauerhafte Wohnung im Inland feststellen lässt, trotz Beibehaltung der Familienwohnung im Ausland ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.01.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 1176/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2011
Erledigungs-Az: III R 89/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 30