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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 86/04
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsausgabe, Reisekosten
Rechtsfrage: Verdeckte Gewinnausschüttung: Können die Kosten für Reisen des Gesellschaftergeschäftsführers einer in der Immobilienbranche tätigen Kapitalgesellschaft nach Hongkong, Shanghai, Kapstadt und Buenos Aires zur Kundenakquirierung (weitere deutsche Reiseteilnehmer aus der Immobilienbranche) als Betriebsausgaben bei der Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden oder liegen aufgrund der touristischen Ausgestaltung der Reisen verdeckte Gewinnausschüttungen an den Gesellschaftergeschäftsführer vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 22.06.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 7147/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2005
Erledigungs-Az: I R 86/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 68