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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 45/17 (BFH) |
| §§: | EStG § 64 Abs. 3, BGB § 1610, BGB § 1612 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Unterhaltsrente |
| Rechtsfrage: | Sind Zahlungen der Eltern an das auswärts untergebrachte Kind auf dessen tatsächlichen Lebensbedarf über monatlich gewährte Unterhaltsrenten hinaus bei der Frage der "höchsten Unterhaltsrente" i.S. des § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 02.02.2017 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 1851/15 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 41 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.10.2018 |
| Erledigungs-Az: | III R 45/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 02 13 |