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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 56/09 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 4, HGB § 255 Abs. 4 |
Schlagwörter | Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Firmenwert, Ertragswert, Verlust |
Rechtsfrage: | Verlust der wirtschaftlichen Identität: Ist bei der Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, ein originärer Firmenwert zu berücksichtigen? Welche (zukünftigen) Erträge sind für die Ermittlung eines Ertragswertes, der unter anderem für die Ermittlung des Firmenwertes herangezogen wird, entscheidend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 122/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 56/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 15 55 |